Das EU-Parlament hat der Richtline zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. 378 Abgeordnete votierten für die Speicherung von Telekommunikationsdaten, 197 Abgeordnete stimmten dagegen, 30 enthielten sich der Stimme. Die beiden größten Fraktionen, die konservativ-christdemokratische EVP-Fraktion und die sozialdemokratische SPE, haben die veränderte Fassung der Richtlinie unterstützt. Kritik kam hingegen von Abgeordneten der Grünen, der Liberalen und der Linken.
Die Richtlinie sieht vor, dass Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten und Internetverbindungen sechs bis 24 Monate gespeichert werden sollen, um sie Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung zu stellen. Die genaue Speicherdauer, die Kostenerstattung für die Telekommunikationsanbieter und in welchen Fällen die Daten zur Straftataufklärung eingesetzt werden dürfen, können die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nun weitgehend selbst entscheiden, da auf europäischer Ebene kein Einvernehmen darüber herzustellen war. Eine Verlängerung der Speicherfrist auf über zwei Jahre muss von den EU-Mitgliedsstaaten begründet werden und wird von der EU-Kommission überprüft. Bei welchen Straftaten ein Zugriff auf die Daten erfolgen darf, wird, ebenso wie die Speicherdauer, von nationalem Recht abhängen.